Rechtsanwalt Olching
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Kündigungsgründe


In der Regel benötigt der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer kündigt, einen Grund. Sonst handelt es sich um eine unwirksame Kündigung. Das Gesetz lässt nur drei Kündigungsgründe zu:

  • personenbedingte Gründe (z.B. dauerhafte Krankheit, die den Arbeitnehmer an seiner Tätigkeit hindert)
  • verhaltensbedingte Gründe (z.B. Straftaten wie Diebstahl etc.)
  • betriebsbedingte Gründe (z.B. Auftragseinbruch, Betriebsstilllegung etc.)

Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, ist die Kündigung meist unwirksam. Und selbst wenn möglicherweise einer der vorgenannten Gründe in Frage kommt, ist noch nicht sichergestellt, dass eine Kündigung in diesem Fall auch die Folge sein muss.

Ob und wann die Voraussetzungen für einen Kündigungsgrund vorliegen, kann nicht pauschal beurteilt werden. Hier ist eine Beurteilung des Einzelfalls durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt notwendig.