Rechtsanwalt Olching
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Krankenversicherungsrecht


Das Krankenversicherungsrecht umfasst sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, um eine Krankheit zu behandeln bzw. zu verhindern, dass sich diese verschlimmert. Dabei müssen auch Besonderheiten behinderter sowie chronisch kranker Menschen berücksichtigt werden
(§ 2a SGB V).

Das wichtigste Unterscheidungskriterium im Krankenversicherungsrecht ist der allseits bekannte Unterschied zwischen

  • privater Krankversicherung und
  • gesetzlicher Krankenversicherung.

Der oft bessere Ruf der privaten Krankenversicherung ändert sich, sobald man einen behinderten Angehörigen hat oder selbst von einer Behinderung betroffen ist.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umfassen oftmals Leistungen, die eine private Krankenversicherung nicht abdeckt, um günstigere Beiträge zu ermöglichen. Diese wirken sich insbesondere dann aus, wenn es wegen einer Behinderung auf ein möglichst breites Leistungsspektrum ankommt.

Ein weiterer Punkt, der bei privaten Krankenkassen zu Problemen führt sind die oftmals sehr hohen Kosten für Hilfsmittel und ähnliches, die bei der privaten Krankenversicherung vom Versicherten vorgestreckt werden müssen.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Verfahrensvorschriften erheblich, je nach Art des Rechtsproblems. Wo bei einer privaten Krankenversicherung unmittelbar eine Klage einzureichen ist, muss bei einer gesetzlichen Versicherung zunächst ein Widerspruch eingelegt werden. Nur in eiligen Fällen kann hier durch eine sogenannte einstweilige Anordnung auch unmittelbar eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden.

Angesichts der Tatsache, dass bereits die Sozialgesetzbücher 1 bis 12 mehrere tausend Paragraphen umfassen, sollten Auseinandersetzungen mit den Kassen nur mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt geführt werden.